Alt-Text
jagaball erima Powerschnecke lg-duv



Donnerstag, 20.11.2008 | von: af

Extremberglauf zur Zugspitze - Strafbefehl beantragt!

von Meinulf Krön erhielten wir folgende Nachricht:


Bei dem Extremerglauf zur Zugspitze im Juli dieses Jahres mit 600 Läufern gerieten die Sportler auf dem Weg zum Gipfel in ein Schneetreiben und eisige Winde. Zwei Teilnehmer im Alter von 41 und 45 Jahren brachen zusammen und starben an Unterkühlung. Weitere Sportler mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Teilweise trugen die Sportler über 16,1 km und rund 2000 Höhenmeter nur kurze Hosen und T-Shirts.

Diese Woche hat die Staatsanwaltschaft München II einen Strafbefehl gegen den Veranstalter des Laufs wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen mit 90 Tagessätzen beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen beantragt. Der Veranstalter hätte angesichts des schlechten Wetters bei dem Lauf schlecht ausgerüstete Läufe gar nicht erst starten lassen dürfen oder für ausreichende Ausrüstung sorgen müssen. Angesichts des Wetterumschwungs hätte er den Zieleinlauf in untere Höhenlagen verlegen müssen.


Es waren dem Artikel noch mehrere Kommentare beigefügt, die ich hier weggelassen habe!



Ohne den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, möchte ich hier aber doch noch einen kurzen Kommentarauszug veröffentlichen:

Man sollte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass gegen den Veranstalter in einem der Vorjahre von Seiten der Teilnehmer juristisch vorgegangen wurde, weil er einen Lauf wetterbedingt abgesagt hatte. Wie man’s macht, macht man’s falsch!


AF(Quentsch)

 
 

 

« zurück

Möchtest Du einen Kommentar zu diesem Beitrag schreiben?
Dann logge Dich bitte links in der Navigation ein!
3 Kommentare

Seite 1 von 1 1

Nr. 1   Dr.Hans-Albert Henne schrieb am 21.11.2008 - 19:53 email homepage

Als Veranstalter steht man (immer) mit einem Bein vor Gericht. Allerdings, wer die Bilder vom Lauf gesehen hat, kann sich nur fragen welcher teufel die Teilnehmer geritten hat bei 10 Grad im Tal (etwa 1000 m /üNN) in sommerlicher Bekleidung auf etwa 2.800 Hm zu laufen . Bei den Wetteraussichten war offensichtlich was einen erwartet. Wer da PB's oder sonstigen Rekorden an Ballast, d.h. witterungsbedingter Kleidung spart, setzt seine Gesundheit auf's Spiel.

Auch wir gehen häufig an unsere Grenzen und darüber hinaus. Es geht leider in vielen Bereichen nur noch um das Erreichen eines Ziels, notfalls mit der Brechstange ! Wer nicht auf die Signale seines Körpers hört , kriegt irgendwann möglicherweise seine Quittung ! Das hört sich jetzt hart an , aber bei allem Mitgefühl geht es vor allem darum , dass sich so etwas nicht wiederholt.

Nr. 2   Dr.Hans-Albert Henne schrieb am 21.11.2008 - 19:58 email homepage

...Wer da wegen PB's oder sonstiger Rekorde ....

(sorry , war ein langer Tag heute )

Nr. 3   Meinulf Krön schrieb am 26.11.2008 - 16:26 email

Naja, das ist ja gerade die spannende Frage: muss man als Veranstalter wirklich immer mit einem Bein vor Gericht stehen ? Wenn die Sache durch den Instanzenzug läuft, wird sicher grundsätzlich geklärt werden, wo die Verantwortung des einzelnen liegt und diejenige des Veranstalters beginnt und endet.

 

Im Magazin "Marathon & mehr" von Lennartz und Co. war ein wirklich erschütternder Augenzeugenbericht von jemand, der selbst vor Erschöpfung am Ende war und nur noch hilflos zusehen konnte, wie andere in Todesgefahr gerieten, ohne helfen zu können. Die Toten sind tot - die Überlebenden mit so einer Erfahrung knapsen weiter.....