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Sonntag, 16.08.2009 | von: fb

Hinweise z. Mitgliederversammlung v. Frank Berka

Liebe Sportfreunde,

im Anschluss an mehrere Gespräche mit einigen Mitgliedern und in Abstimmung mit Michael Weber habe ich mich entschieden, als einfaches Mitglied und unter Nutzung meines Redakteurzugangs hier einen kleinen Beitrag zu schreiben. Darin möchte ich meine Position zu mehreren interessanten Rechtsfragen im Vorfeld der 100 MC-Mitgliederversammlung am 11.09.2009 um 19:00 Uhr in Gardelegen darstellen. In der Versammlung selbst werde ich aber wegen einer Terminüberscheidung nicht teilnehmen können.

Der inhaltlichen Debatte der Tagesordnung und der gestellten Anträge möchte ich ausdrücklich nicht vorgreifen, sie soll den anwesenden Mitgliedern vorbehalten bleiben. Ihr selbst sollt auch auf der Grundlage der nachfolgenden Zeilen nur eine Meinung zur Rechtslage bilden und euch so auf die Sitzung besser vorbereiten können.

1. Ordnungsgemäße Einladung / Anträge auf Satzungsänderung

Grundsätzlich ist die Einladung über das Clubheft 2/2009 ordnungsgemäß erfolgt. Allerdings sind die beiden Satzungsänderungsanträge im Clubheft nicht im Wortlaut mitgeteilt worden. Statt dessen gab es einen Hinweis auf die ggf. zu ändernden Paragrafen, die Veröffentlichung der Anträge auf der 100MC.de-Internetseite und das Angebot, den Text bei Hans-Joachim Meyer anzufordern.

Damit stellt sich die Frage, ob die Satzungsänderungsanträge allen Mitgliedern schriftlich im Wortlaut (Papierform) vor Ablauf der Ladungsfrist hätten zugestellt werden müssen. Eine entsprechende Forderung mag rechtlich gut vertretbar sein. Ich selbst meine jedoch, dass das vom Verein gewählte Procedere zwar einen Grenzfall darstellt, aber im rechtlich zulässigen Rahmen bleibt. Sinn und Zweck der Anforderungen an die Ladung ist vor allem, dass die Mitglieder sich über den Versammlungsinhalt informieren können und über ihre (Nicht-) Teilnahme entscheiden können. Das ist beim gegebenen Procedere der Fall. Es ist benannt, welche Gegenstände die Änderungsanträge haben (vorläufige Mitgliedschaft und Wahl des Vorstandes), wo sie Mitglieder mit Internetzugang im Volltext lesen können und wie Mitglieder ohne Internetzugang an die Volltexte kommen können, wenn sie sich vorab erhalten möchten.

2. Satzungsänderung zur vorläufigen Mitgliedschaft - Änderung von § 8 Abs. 2 der Satzung "außerordentliche Mitglieder" 

Sowohl die bestehende Regelung als auch beide von Christan Hottas und Hartmut Feldmann eingebrachten Änderungsanträge halten sich m.E. im Rahmen der Vereinsautonomie und sind hinreichend bestimmt. Das gilt m.E. auch für den Passus "sofern aufgrund ihrer Vorleistung erkennbar ist, dass sie voraussichtlich innerhalb der nächsten 2-3 Jahre zu ordentlichen Mitgliedern avancieren werden". Hier ist jedoch der größere Interpretationsspielraum gegeben als bei den Voraussetzungen "0" (jetztige Satzungslage) und "50 erfolgreich absolvierte Marathonläufe" (Alternative 2 des Änderungsantrages). Der Vorstand muss bei der Entscheidung über den Aufnahmeantrag auf der Grundlage der bisherigen Leistungen eine sachgerechte Prognose darüber erstellen, ob die/der aufnahmewillige Sportlerin/Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre ihren/seinen 100. erfolgreichen Marathon laufen wird. Tirtt die Prognose - etwa wegen einer Verletzung - nicht ein, so geht die einmal verliehene Mitgliedschaft nicht verloren.

3. Satzungsänderung zur Vorstandswahl - Änderung von § 10 der Satzung "Mitgliederversammlung"

Es liegt ein Vorschlag für eine Satzungsänderung und -ergänzung vor, und zwar in zwei Textalternativen. Ergänzt werden soll Satz 8 "Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit den Vorstand." Satz 8 selbst soll geändert werden. Die Wörter "die Vorstandsmitglieder" sollen die Wörter "den Vorstand" ersetzen. Damit würde geregelt, dass Vorstandsmitglieder (z.B. "die Beisitzer") nicht en bloc, sondern nur einzeln gewählt werden dürfen.

Des weiteren enthält der Änderungsantrag zwei Fassungen für die Sätze 9-11, die alten Sätze 9-11 würden neu die Sätze 12-14. Dabei soll die Abwahl von Vorstandsmitgliedern geregelt werden. Das betrifft außerordentliche Mitgliederversammlungen und die ordentlichen Mitgliederversammlungen, in denen nicht ohnehin neu gewählt wird (Amtszeit beim 100 MC: drei Jahre). Die neuen Sätze 9 und 10 beinhalten die Abwahl an sich (einfache Mehrheit und Antragsbefugnis). M.E. würde mit diesen Sätzen das in die Satzung aufgenommen, was bereits die bestehende Rechtslage aufgrund der Satzung und des BGB ist. Im BGB heißt es aber nicht Abwahl sondern Widerruf der Bestellung des Vorstandes (§ 27 Abs. 2 BGB).

Rechtlich interessant sind die beiden Versionen des neuen Satzes 11. Darin geht es um den Zeitpunkt der Antragstellung. Die Fassung, der Antrag könne noch in der Versammlung gestellt werden, halte ich für rechtlich nicht zulässig. Dann könnten die Mitglieder sich nämlich nicht sachgerecht auf die Versammlung vorbereiten bzw. über ihre (Nicht-) Teilnahme entscheiden. Daher empfehle ich der Versammlung, diesen Passus aus rechtlichen Gründen nicht zu beschließen. Die Alternativfassung, bei der die Antäge mit der Tagesordnung zu veröffentlichen sind, halte ich dagegen für rechtlich unbedenklich, da hier die notwendige Transparenz gewahrt wird. 

Fazit:

M.E. liegt eine ordnungsgemäße Einladung zur MV incl. zur Tagesordnung "Satzungsänderung" vor. Die Vorschläge zu § 8 Abs. 2 sind rechtlich unbedenklich, also möge der Verein über seine künftige Satzung befinden. Die Vorschläge zu § 10 beinhalten mit Satz 9 und 10 eine Regelung des bereits jetzt bestehenden Zustandes, Satz 11 "in der Versammlung" ist rechtlich nicht zulässig, die Alternative schon. Möge ansonsten auch hier der Verein über seine künftige Satzung befinden.

Viele Grüße

Frank
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5 Kommentare

Seite 1 von 1 1

Nr. 1   Gunla Eberle schrieb am 16.08.2009 - 22:43 email

Evil Bei diesem "Kuddelmuddel", die jetzt durch deinen Beitrag entstanden ist,kann man nur überlegen, ob man den 100 MC ignoriert oder sich dafür einsetzt!

Ganz liebe Grüße

Gunla

P.S. Ich bin nur froh, dass ich nicht mit der Kombination: Hajo , Sigrid , Lothar und ... zusammen die JHV des 100 MC durchstehen muss!! Ich laufe lieber einen Marathon in Plettenberg!!

Nr. 2   Michael Weber schrieb am 17.08.2009 - 08:24 email homepage

Danke Frank für diese ausführliche Auseinandersetzung mit den von Christian und Hartmut eingereichten Änderungsanträgen.

 

Als am 20.07. das Clubheft druckfertig war, erreichten mich diese Änderungsanträge um 23:54 Uhr. Wenn man es genau nimmt, also 6 Minuten vor Ablauf des am 9.06. auf der Homepage veröffentlichten Redaktionsschlusses.

 

Dieses Clubheft enthielt die Einladung zur Jahreshauptversammlung und Christian merkte folgendes an:

 

„Bei Satzungsänderungen müssen übrigens die vorgeschlagenen neuen Textfassungen bereits zusammen mit der Einladung zur JHV in der TOP-Liste aufgeführt sein!“

 

Wie sollte das Redaktionsteam nun damit umgehen? Die Anträge abdrucken und dafür einen Bericht streichen? Aber was ist, wenn bis zum Stichtag 15.08. weitere Anträge zur Satzungsänderung eingereicht werden? Müssen diese neuen Textfassungen überhaupt zwingend in der Einladung abgedruckt werden?

 

Das Redaktionsteam hat dann in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden entschieden, diese zusätzlichen Tagesordnungspunkte auf die Einladung zu nehmen und gleichzeitig die Textfassungen auf der Homepage bereitzustellen.

 

Nun bin ich kein Jurist und hatte deshalb darum gebeten, juristisch abzuklären, ob die Einladung zur JHV formal korrekt erfolgt ist oder die Beschlussfähigkeit der Versammlung dadurch in Frage gestellt ist.

 

Ich denke, Frank hat mit seiner juristischen Stellungnahme dargelegt, dass das vom Redaktionsteam gewählte Vorgehen ausreichend war.

 

@Gunla:

Ich finde es einfach nur schade, dass Du Dich mit Deinem kurzen Kommentar einfach nur negativ bezüglich der sachlichen Ausarbeitung von Frank, dem Club allgemein und dem Vorstand äußerst.

 

Viele Grüße

Michael Weber

Nr. 3   Dieter schrieb am 17.08.2009 - 11:59 email

Ich schliesse mich innhaltlich meinem geschätzen (Lauf)kollegen an. Vielen dank erst mal für die Mühe sich in den Sachverhalt einzuarbeiten und eine Stellungnahme zu erarbeiten, denn dies trägt mehr zu Klarheit denn zur Verwirrung bei. Werde selber nicht an der JHV teilnehmen können aus terminlichen Gründen. Viel Erfolg in Gardelegen sowohl sprotlich als auch Vereinspolitisch.

 

Viele Grüße

Dieter

Nr. 4   Gunla Eberle schrieb am 22.08.2009 - 00:10 email

Dieter, hast du den Kommentar von ...

überhaupt verstanden?

 

Zu dir, Michael Weber,

warst du bei der letzten JHV anwesend? Ich glaube, nicht! Somit hast du nicht erlebt, wie es ist, wenn "jemand" unvorbereitet und ohne Übersicht eine JHV "leitet"! Ich hatte damals kein Stimmrecht, da ich nicht Vollmitglied war. Jetzt könnte ich mit abstimmen, aber wofür?

Nr. 5   unknown schrieb am 23.08.2009 - 14:29 email

Troll Dich! Mr. Green