Mittwoch, 23.07.2008 | von: af
Erinnerung JHV 100 MC
Mitgliederversammlung des 100 Marathon Club
Tag: Freitag, 25. Juli 2008
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Restaurant Gaucho im Haus des Sports/Hamburg, Schäferkampsallee 1 (direkt am U-Bahnhof Schlump)
Tagesordnungspunkte (siehe Vereinsheft 100MC aktuell 2/2008)
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Auf meine Kappe stelle ich das hier jetzt ein (soll offiziell erst auf der JHV morgen besprochen werden, zu der ja wieder kaum irgendjemand kommen wird):
"HAMBURGER LEICHTATHLETIK-VERBAND e.V.
HLV - Alsterdorfer Straße 262 - 22297 Hamburg Abschrift
An Herrn
Hans-Joachim Meyer
Lehmkuhlenweg 5
22589 Hamburg
Hamburg den 14. Juli 2008
- Antrag zum Verbandstag/bzw. Anträge für monatliche Marathon-Veranstaltungen bzw. Marathonserien 2008
Sehr geehrter Vorstand:
Der 100 MC hat trotz der dauernden Aufforderung (an die jeweiligen Vorstände: Ch. Hottas bzw. H.J. Meyer) sich an unsere Regeln zu halten, weiter ungenehmigte Laufveranstaltungen in Hamburg und außerhalb Hamburgs organisiert. Diese waren (mind. in Hamburg) weder bei behördlichen Bauhöfen gemeldet, noch war -die Sicherheit der Teilnehmer durch Sanitätsdienste gewährleistet, noch wurde den Teilnehmern eröffnet, dass es sich hier um private Veranstaltungen handelt deren sportliche Ergebnisse nicht in die Listen der Leichtathletik Einzug halten können. Es wurden weitergehend gegen die Satzungen und Regeln des HLV, des DLV und auch gegen eigene Satzungsinhalte verstoßen, obwohl sich dort immer auf die „DLO" bezogen wird. Diese Praxis hält bis heute an. Zu vermuten ist ebenfalls, dass derartige Methoden auch außerhalb Hamburg (z.B. von Siegrid Eichner im Plänterwald/Berlin) von Mitgliedern des 100MC praktiziert werden. Da bei einer durchschnittlichen Beteiligung von derzeit ca. 25 Teilnehmern es sich höchstens um eine private Veranstaltung handeln kann, ist die Hilfe durch das Ehrenamt nicht zumutbar. Weiterhin muss davon ausgegangen werden, dass eine Finanzierung der Kosten eines Volkslaufes mit derartig wenigen Teilnehmerzahlen nicht seriös zu planen ist. Desweiteren wiegt der Umstand schwer, dass Menschen die jeden Sonntag und öfter Marathon laufen, sich außerhalb der Norm bzw. des zu fördernden Sports befinden. Es gibt außerdem keine ausgebildeten Trainer bzw. keinen fachlich geführten Trainingsbetrieb der die Mitglieder des 100MC mit fachlicher Anleitung in Sachen Langstreckenlauf und dessen Risiken unterrichtet. Es muss auch festgestellt werden, dass es sich bei dieser Art des Marathonlaufens nicht um Breitensport handelt der vom Ehrenamt des HLV zwingend gefördert werden muss.
Der Beirat des Hamburger Leichtathletik Verbandes (höchstes Verbandsorgan nach dem Verbandstag) stimmt dem Antrag des Landes-Volkslaufwartes einstimmig am 8. Juni 2008 zu, eine Genehmigung dieser beantragten Veranstaltungen/Veranstaltungsserien als nicht förderungswürdig abzulehnen.
Mit sportlichen Grüßen,
Wolfgang Timm
Vorsitzender des Breitensportausschusses und Landes-Volkslaufwart
Geklärt werden müssten vom Vorstand des 100 MC vor einer erneuten formgerechten Beantragung von Genehmigungen folgende Sachverhalte:
1. Erbringung folgender Nachweisen bzw. Vorgaben:
- Nachweis einer externen Rettungssanitäter Betreuung für alle ev. beantragten Veranstaltungen
- Nachweis einer Veranstalter Haftpflicht-Versicherung für alle ev. beantragten Veranstaltungen
- Nachweis der externen Verbandsaufsicht / Kampfrichter (schriftliche Zusage) für alle ev. beantragten Veranstaltungen
Nachweis der Streckenaufsicht / Streckenposten für alle ev. beantragten Veranstaltungen
- Nachweis der Genehmigung von Behördenseite (Sondernutzung von öffentlichen Wegen) für alle ev. beantragten Veranstaltungen
- Einhalten der DLO - SAO bzw. VAO bei allen ev. beantragten Veranstaltungen
- Vorlegen eines Finanzierungsplanes (dem VL-Wart) der jeweiligen Veranstaltungen
2. Daraus folgend:
Keine Anerkennung, seit Gründung des Vereins, von Leistungen der 100 MC-Sportler die bei ungenehmigten „schwarzen" Veranstaltungen (in Hamburg und auch auswärtige) erbracht wurden und die Bereinigung der 100 MC Statistiken aus diesen Gründen.
Keine Anerkennung von Leistungen der 100 MC-Sportler die regelwidrig (nach DLO/SAO/VAO, -z.B. von Hunden ziehen lassen) erbracht wurden und die Bereinigung der 100 MC Statistiken aus diesen Gründen.
Anpassung der Vereinssatzung des 100 MC an die Regeln der Leichtathletik
Aufnahme einer verbindlichen Anweisung der Mitglieder des 100 MC zu einer regelmäßigen kardiologischen Untersuchung bzw. regelmäßiger Leistungsdiagnostik in die Vereinssatzung.
Erklärung des Vorstandes dem Anspruch der Breitensportförderung gerecht zu werden und durch Einrichtung eines regulären Trainingsbetriebs mit ausgebildeten Langstreckenlauf-Trainern, den Anforderungen eines Leistungssport orientierten Laufsports (Marathon bzw. Ultra-Läufe) gerecht zu werden und um gesundheitsschädliche Aktivitäten durch Sport zu verhindern (Qualitätsanspruch).
***************
Nachtrag:
Als Hinweis zum Thema sei erwähnt, dass es neueste Erkenntnisse gibt die dazu führen, den Langstreckenlauf kritisch zu hinterfragen wegen erhöhter kardiologischer Risiken bei zu intensiver Ausübung dieser Art von Laufsport gerade bei der Klientel der Älteren, besonders wenn dies ohne fachliche Anleitung geschieht. Als medizinisch allgemein akzeptiert gilt, dass Marathontraining (halbwegs) gesund ist aber Marahonlaufen schon nicht mehr. Wer diese Probleme als Vereinsführung ignoriert, handelt mindestens grob fahrläßig und hat schon darum keinen Anspruch auf Förderung."
Ich würde glatt zu einer Demonstration aufrufen wollen.........
Ich befinde mich ja nun wirklich bereits hinreichend ausserhalb der Norm, aber bestimmt nicht beim Marathonsammeln............
Das ist mehr als skandalös - das ist diskrimierend und beleidigend !
Tja, das ist ja interessant, "neueste Erkenntnisse". Wäre gut zu wissen, in welcher Fachpublikation dies der Herr Timm denn gefunden hat. Und weiterhin: Erfassen solche Erkenntnisse denn überhaupt die 100MC-Mitglieder oder sind dies zumeist untrainierte Menschen, die nach langer Abstinenz vom Sport sich ohne medizinischen Check auf die Marathonstrecke wagen? In diesem Zusammenhang: Gibt es ein Gebot für Leichtathletikvereine, daß ihre Mitglieder sich regelmäßig ärztlich durchchecken lassen sollen? Gibt es da überhaupt einen wissenschaftlich und/ oder statistisch nachweisbaren Unterschied bzgl. der Gefahr für trainierte Läufer auf der 10km und Marathon-Strecke? Ich denke nicht. Insofern ist die Auflage doch eher als lächerlich zu betrachten.
Den guten könnte man argementativ doch in der Luft zerreißen!
Gruß, OWi
Zur Info der Clubmitglieder hier noch ein Auszug aus der "Veranstaltungsordnung" des HLV (Hamburger Leichtathletikverband)betreffend "Volkslaufveranstaltungen":
"§ 14 Volksläufe mit Wandern
1 Veranstaltungen
Volkslaufveranstaltungen können grundsätzlich nur von Mitgliedsvereinen der LV durchgeführt werden. Über
Ausnahmen entscheidet der jeweils zuständige LV.
2 Altersklasseneinteilung
2.1 Die Altersklasseneinteilung richtet sich nach § 3 LAO. Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse ist
das Geburtsjahr.
2.2 Die Veranstalter können innerhalb der nachstehenden Altersklassen Wertungsklassen nach Bedarf
zusammenfassen. Dabei können die Übergangsmöglichkeiten innerhalb der Altersklasseneinteilung Anwendung
finden.
2.2.1 Männer
2.2.2 Frauen
2.2.3 männliche Jugend
2.2.4 weibliche Jugend
2.2.5 Schüler
2.2.6 Schülerinnen
3 Wettbewerbe, Streckenlängen, Teilnahmerecht
3.1 Die möglichen Wettbewerbe und Streckenlängen der einzelnen Altersklassen haben den Angaben in § 4 VAO -
Straßenstrecken - zu entsprechen.
3.2 Volkslauf, Jogging, Traben, Walking und Wandern sind offen für alle; eine Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht
erforderlich.
3.3 Bei einer Suspendierung oder dem Entzug der Startberechtigung ist eine Teilnahme an den Wettbewerben
ausgeschlossen.
4 Anmeldung, Genehmigung, Gebühren, Volkslaufstempel
4.1 Volkslaufveranstaltungen müssen rechtzeitig beim zuständigen LV-Volkslaufwart angemeldet werden.
4.2 Zwischen Orten zweier am gleichen Tag stattfindenden Volksläufe ist in der Regel ein Mindestabstand von
50 km Luftlinie einzuhalten. Grundsätzlich hat jeder bisherige Veranstalter seinen Vorrechtstermin.
4.3 Bei auftretenden Streitigkeiten in einem LV entscheidet dieser selbstständig. Bei Streitigkeiten zwischen LV bzw.
Vereinen verschiedener LV entscheidet der DLV-Beauftragte für Volkslaufveranstaltungen endgültig.
4.4 Für alle Volkslaufveranstaltungen sind Genehmigungsgebühren nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu
entrichten.
4.5 Die Genehmigung wird erst mit Eingang der Gebühr wirksam. Der DLV wird von der Erteilung der Genehmigung
durch die LV informiert.
4.6 Der Volkslaufstempel wird dem Veranstalter vom DLV zur Verfügung gestellt, er bleibt Eigentum des DLV.
5 Ausschreibung
5.1 Die Ausschreibungen mit der Genehmigungsleiste dürfen erst nach Vorliegen der Veranstaltungsgenehmigung
durch den LV herausgegeben werden.
5.2 Eine Terminverlegung oder andere Änderungen der Ausschreibung bedürfen der Zustimmung des zuständigen
LV.
6 Schutzbestimmungen
6.1 Zum Schutz der Teilnehmer sollen folgende Hinweise beachtet werden:
6.1.1 Startzeiten für Langstreckenwettbewerbe unter 20km
Juni/Juli/August bis 9.00 Uhr bzw. nach 18.00 Uhr
Mai/September bis 10.00 Uhr bzw. nach 17.00 Uhr
6.1.2 Startzeiten für Langstreckenwettbewerbe ab 20 km
Juni/Juli/August bis 8.00 Uhr bzw. nach 18.00 Uhr
Mai/September bis 9.00 Uhr bzw. nach 17.00 Uhr
6.2 An Hitzetagen mit Temperaturen über 20 Grad und bei hoher Luftfeuchtigkeit muss der Veranstalter zusätzliche
Erfrischungsstellen (Wasserstellen) an der Strecke einrichten.
6.3 Der zuständige LV entscheidet über Ausnahmen und ist berechtigt, bei besonderen Bedingungen Auflagen zu
erteilen. Die behördlichen Empfehlungen zum Sporttreiben bei hohen Ozonwerten sollen beachtet werden.
7 Startgeld, Auszeichnungen
7.1 Das Startgeld beinhaltet den Wert der Auszeichnung und die Verpflegung, die an die Teilnehmer abgegeben
wird. Es darf den Wert der Auszeichnung, der Verpflegung und der sonstigen Kosten pro Teilnehmer um nicht
mehr als 20 % überschreiten. Die LV sind berechtigt, das Verhältnis von Kosten und Startgeld zu überprüfen und
das Startgeld erforderlichenfalls zu ändern.
7.2 Teilnehmer, die mit der Meldung den Verzicht auf eine Auszeichnung erklären, zahlen bis zu 50 % des in der
Ausschreibung festgesetzten Startgeldes. Über Ausnahmen, z. B. bei Großveranstaltungen, entscheidet der
jeweils zuständige LV.
7.3 Für Nachmeldungen kann der Veranstalter einen Zusatzbetrag bis zu 1,50 EURO, bei Nachmeldungen ohne
Auszeichnung von 1 EURO erheben; ausgenommen sind Schwerbehinderte ab 50 % Erwerbsminderung mit
Ausweis.
7.4 Alle Teilnehmer, die aufgrund ihrer Meldung einen Anspruch auf eine Auszeichnung haben, erhalten diese nach
Beendigung ihres Wettbewerbs.
7.5 Der Abdruck des Volkslaufstempels in die DLV-Wertungsunterlagen ist von der Erfüllung nachstehender
Verpflichtungen abhängig.
8 Verpflichtungen
Die Veranstalter verpflichten sich mit der Abgabe der Anmeldung alle vorstehenden Bestimmungen, die der LAO
und die der IWB einzuhalten soweit Abweichungen nicht ausdrücklich genehmigt sind. Die Verpflichtung
beinhaltet auch, keine Athleten an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen, die suspendiert sind oder denen die
Zulassung entzogen ist. Bei Verstößen entscheidet der zuständige LV endgültig.
9 Härtefonds
9.1 Der Härtefonds dient der Überbrückung sozialer Notstände als Folge von Unglücksfällen, die sich bei
Volkslaufveranstaltungen ereignen und bei denen die betroffenen Teilnehmer nicht versichert sind
oder nicht versichert werden können.
9.2 Die Veranstalter sind verpflichtet, pro Teilnehmer der Veranstaltung 3 Cent an den Härtefonds abzuführen.
9.3 Organisation und Leistungen des Härtefonds werden durch das »Härtefonds-Statut« geregelt, das von den LVVolkslaufwarten
beschlossen wird.
10 Versicherung
Versicherungsfragen können nur über die zuständigen Landessportbünde in Zusammenarbeit mit dem LV
geregelt werden.
11 Strecken, Streckenüberwachung, Sanitätsdienst
11.1 Bei der Festlegung der Strecken sind die örtlichen Gegebenheiten und die Geländeform zu berücksichtigen. Die
Strecken sind durch Markierungen kenntlich zu machen. Jeder volle Kilometer - vom Ziel an gerechnet - soll
durch einen Hinweis = noch ···· km = markiert sein.
11.2 Die Veranstalter haben für eine ausreichende Überwachung der Strecken zu sorgen. Strecken, die in öffentliche
Straßen einmünden, sind gegen Fahrzeugverkehr abzusichern. An möglichst zwei Stellen der Strecken sind
Kontrollpunkte einzurichten.
11.3 Bei den Veranstaltungen ist an den Strecken und am Ziel eine ausreichende sanitätsdienstliche Versorgung zu
gewährleisten.
12 Ergebnisermittlung, Ergebnisprotokolle, Berichtsprotokolle
12.1 Sofern nicht die bei Veranstaltungen üblichen Startnummern verwendet werden, erhält jeder Teilnehmer eine
Startkarte, die mit seinem Namen, Wohnort und der Wettkampfklasse versehen wird; sie ist während des
Wettkampfes mitzuführen und am Ziel abzugeben.
12.2 Damit eine ordnungsgemäße Feststellung der Einlauffolge und Zeitnahme gewährleistet ist, sind Einlaufkanäle
einzurichten und möglichst Stempeluhren oder Zeitdrucker einzusetzen.
12.3 Von allen Wettbewerben - ausgenommen Traben und Wandern - sollen Ergebnisprotokolle erstellt werden, die
an die Teilnehmer zu einem angemessenen Preis abgegeben werden können.
12.4 Die Veranstalter sind verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung den Veranstaltungsbericht
dem zuständigen LV (Volkslaufwart) zu übersenden.
Anhang"
Hi hi, Junge Junge der muß wohl wenig Ahnung haben Lustiger Typ.
Alleine "Es gibt außerdem keine ausgebildeten Trainer bzw. keinen fachlich geführten Trainingsbetrieb der die Mitglieder des 100MC mit fachlicher Anleitung in Sachen Langstreckenlauf und dessen Risiken unterrichtet."
Sonst hatte er uns ja einen Trainer genannt stelle ich mir Lustig vor zur vorbereitung eines 100 Km oder 24 h oder DL ich lach mich schlapp...
Also ohne Worte aber Schmunzel...
Grüße Affenbande..........
Ja, der Herr Timm ist für mich schon ein Sonderfall in der Sportlandschaft! Ich erwarte eigentlich von einem Laufwart, das er einem Verein bei der Durchführung einer Laufveranstaltung unter die Arme greift und nicht mit zum Teil schon fast witzigen Begründungen eine Veranstaltung ablehnt. Ich glaube der Mann kennt nicht einmal das Regelwerk, denn wenn ich lese was die HH Veranstalter an Nachmeldegebühren verlangen, dann sollte er vieleicht mal den Punkt 7.3 bei den HH Veranstaltern kontrollieren. Aber die Zeit hat er ja anscheinend nicht, da er ja Ablehnungsschreiben an den 100 MC verfassen muss. Er verlangt vom 100 MC die Vorlage einer Finanzierungsplanes! Warum? Will er Punkt 7.1 überprüfen? Er kennt die Veranstaltung ganz genau! Ist er der Meinung 8 Euro Startgeld für einen 42,195 km Lauf sind zu viel? Ich glaube, viel günstiger geht es gar nicht, denn wenn der dicke Quentsch sich nach dem Lauf 3 Würstchen, 2 Stücke Putenfleisch und 2 Liter Cola reinzieht, dann hat er bereits seinen Startgeld aufgegessen! Das er in Öjendorf auch noch z.B. Startnummer, Streckenverpflegung, Medaillen und Soforturkunden bekommt, brauchen wir wohl nicht weiter zu diskutieren. Wenn die Veranstaltung tatsächlich ein Minus macht, dann trägt doch der Verein 100 MC die Kosten und nicht der HH Verband! Der 100 MC Vorstand will hier nur einen Volkslauf genehmigen lassen und keine Gelder vom HH-Verband! Ich stelle als aktiver Läufer fest, das Punkte aus der Satzung anscheinend bei HH-Veranstaltungen einfach unter den Tisch fallen, für den 100 MC gibt Herr Timm aber noch ein paar ganz besondere Punkte (z.B. die Bereinigung der 100 MC Statistik) dazu.
Quentsch,
Du hast vergessen, dass deine Startnummer wiederverwendet wird! Das rettet den Etat...
Aber im Ernst: Dieser schwachsinnige Briefinhalt (wer ist eigentlich der Autor? - W Timm oder der Beirat?) geht doch allen Ernstes davon aus, dass ausschließlich "Menschen die jeden Sonntag und öfter Marathon laufen" dort teilnehmen, was definitiv falsch ist!
Vielmehr nehmen immer wieder neue Läufer und gerade auch Marathon-Neulinge teil, was eindeutig eine "Förderung des Breitensport-Gedankens" ist!
Und wie - bitte sehr - soll man bei einem bundesweiten Verein einen "fachlich geführten Trainingsbetrieb" organisieren? Für wen überhaupt? Für Leute, die eh wissen, wie man Marathon und Ultra läuft? Und die eh meist auch noch lokalen Clubs mit "fachlich geführtem Trainingsbetrieb" angehören!? Hilft doppelt besser?
Ich erinnere mich noch gut, wie ich W Timm mal vor Jahren als teilnehmer beim LüHa Fun Run traf: Da versuchte er (als frischer Läufer) 25 km lang vergeblich an mir (der ich am Vortag bereits in Kiel Marathon gelaufen war) vorbei zu ziehen...
Hat halt läuferisch nicht ganz gelangt! Muss er stattdessen unter missbräuchlicher Verwendung seines HLV-Amtes nachholen. Dabei sollte er eigentlich Laufveranstalter qua Amt unterstützen anstatt sie anzupissen!
Ich laufe nun schon seit 22 Jahren, einige von euch sind sogar noch länger aktiv. Ich hatte Heimatvereine in NRW, Niedersachsen, Bayern und jetzt den 100 MC in Hamburg. In meiner Laufbahn habe ich zahlreiche Volkslauf- und Breitensportwarte kennen gelernt, darunter streitbare wie Jürgen Maske (LVN) und volkstümliche wie Günter Bruchhaus (LVR) und Willi Wahl (BLV). Gab es Probleme wegen Terminkollisionen oder anderer Dinge, wurden diese konstruktiv und sahbezogen ausgeräumt. Ich erinnere mich noch mit einem Lächeln an die Art und Weise, wie unser Urgestein Helmut Urbach bei der Winterlaufserie in Köln-Porz am Karnevalswochenende die Auflage erfüllt hat, für die zahlreichen Teilnehmer Toiletten bei Start und Ziel vorzuhalten. Darüber haben wir noch monatelang gelacht.
In Hamburg bin ich auf eine Auseinandersetzung gestoßen, die ich so nicht kannte. Das Interessante an der Situation ist, dass ich nach meinem Umzug zunächst beim MottenCastle Running Team, dem netten Ottenser Lauftreff gelandet bin, den Wolfgang Timm seinerzeit selsbt geleitet hat. Als ich später auch zum 100 MC gestoßen bin, wurde mir der Konflikt zwischen Wolfgang in seiner Eigenschaft als HLV-Breitensportwart und dem 100 MC um die - so nenne ich es - unterschiedlichen Ansichten in sportlichen Fragen sehr schnell sehr deutlich. Wolfgang würde mir sicher zustimmen, wenn ich hier schreibe, dass ich eigene Versuche einer Klärung und Vermittlung unternommen habe und diese gescheitert sind, weil es nicht gelungen ist, die Differenzen zu überwinden. Das ist höchst bedauerlich.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob es doch noch einen Weg gibt, auf der Sachebene wieder zusammen zu kommen. Mein Eindruck aus den Gesprächen, den ich hier ausnahmsweise öffentlich wiedergeben möchte, ist, dass die Kritik am 100 MC und der Marathonsammlung, die ja auch immer wieder mit Gesundheitsfragen begründet wird, einen unausgesprochenen Hintergrund hat: Die Sorge, selbst in die Haftung genommen zu werden, wenn bei einer genehmigten Veranstaltung etwas passiert. Dieser Punkt, der mir auch bei meiner beruflichen Tätigkeit in einer technischen Aufsichtsbehörde immer mal wieder begegnet, erscheint mir ein Schlüssel zur Lösung des Konfliktes. Zwar weisen wir immer wieder auf unsere Eigenverantwortlichkeit und den Versicherungsschutz im Rahmen der Veranstaltung hin (ein Thema, zu dem andere Mitglieder sicher mehr Wissen beitragen können als ich), aber letztlich ist es noch nicht gelungen, Wolfgang Timm davon zu überzeugen, dass er ohne weiteres regelwerkskonforme Läufe des 100 MC als Breitensportwart genehmigen kann, auch ohne selbst von dieser Facette des Ausdauersports überzeugt sein zu müssen und ohne ein eigenes Haftungsrisiko einzugehen. Hier mag ein Anknüpfungspunkt für weitere Gespräche liegen. Sachfremde Erwägungen wie die Art und Weise einer vereinsinternen Statistikführung dürfen dabei freilich keine Rolle mehr spielen. Vielmehr gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitgliedsvereine, d.h. der 100 MC hat einen Anspruch darauf, so wie alle anderen Vereine behandelt zu werden. Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen vor, so ist die Genehmigung auch zu erteilen. Das darf natürlich nicht dazu führen, dass langjährige Veranstaltungen anderer jetzt plötzlich keine Genehmigung mehr erhalten, weil auch der 100 MC keine Genehmigung erhalten solle.
Es steht also eine interessante Zeit bevor, die hoffentlich ein gutes Ende findet: die offizielle Genehmigung unserer schönen Veranstaltungen am Öjendorfer See. Sie sind es wert.
Nett geschrieben, Frank. Du zeigst den Konflikt auf, zeigst die Zähne, aber weist auch auf eine mögliche Kompromisslinie hin. Beste Dialektik im Sinne Hegels. Du solltest auch mal vor der Siegessäule in Berlin reden. "My fellow citizens..."
Das ist ja unglaublich. Danke dass das hier mal so öffentlich gemacht wird. Ich habe ja schon so manchen merkwürdige im Zusammenhang mit der Lauferei gehört. Das setzt dem ganzen wirklich die Krone auf. Und hier hat ja jemand geschrieben, der eigentlich auch den Sport fördern soll. Ich bin immer noch am Kopfschütteln, was es alles gibt. Ich wünsche Euch Hamburgern, dass Ihr den schnell loswerdet und uns allen, dass es davon nicht noch allzu viel mehr gibt. Ich war ja an den Teichwiesen auch schon mal Teilnehmerin an einer solchen "ungenehmigten" Laufveranstaltung. Diese hatte viel Spaß gemacht und ich habe alles zum Glück auch heil überstanden. Wurde bestens versorgt, obwohl die Teilnehmerzahl diesen Aufwand durch den Ehrenamtlichen vermutlich nicht gerechtfertigt hat.
Was wäre die Welt schön ohne solche Nervensägen und Wichtigmacher.
Frank, den kleinen Marathon in HH-Berne hat der Mann ja leider schon beseitigt!
Moin moin,
m.E. wird hier mit zweierlei Maßstab gewertet. Anbei 2 Beispiele zu den Punkten 7.1 und 7.3 des o.g. Regelwerks:
Citylauf 10km Stadtpark 2008 - Startgeld 12,- Eur - Nachmeldegebühr 5,- Eur !!!
Heldenlauf Blankenese 1/2 Marathon 29,50 plus 3,- Chip plus 5,- bei Anmeldung via Fax/Brief
Bei beiden Veranstaltungen kann man sicher zum Thema Preis/Leistung eine Debatte entfachen.
Ob selbige als Volksläufe genehmigt sind entzieht sich meiner Kenntnis.
In diesem Sinne,
mit freundlich virtuellen Grüßen
Oli "the roadrunner" Scheer
p.s. bietet der HLV uns denn die Möglichkeit Trainer auszubilden ?
@Frank Berka: Wie ist Deine Anfrage beim HLV ausgegangen bzgl. Nutzung der neuen Sporthalle Alsterdorf ?
@ Oli Wille:
@ Oli Scheer: Da die Resonanz auf meinen erste vereinsinterne Abfrage geringer war als von mir erwartet, habe ich die angedachte Anfrage beim HLV nach Hallenzeiten nicht gestellt. Mein Eindruck war, dass der ganz überwiegende Teil unsere Sportler auch im Winter bei ungünstiger Witterung lieber eine größere Runde im Freien - etwa im Stadtpark oder an der Alster - bevorzugt als ein Bahntraining in der Halle. Aus meiner Münchner Zeit kann ich dagegen sagen, dass das Hallentraining sehr effektiv sein kann. Mit dem MRRC haben wir in der guten alten Werner-von-Linde-Halle eine große Trainingsgruppe zusammengebracht, von der ich damals sehr profitiert habe - bezogen auf die Bahnsaision im Freien, aber auch im Hinblick auf die Marathondistanz.
Hey Oliver,
die beiden von dir oben genannten Läufe sind genehmigte Volksläufe!
Ups, da ist mir doch das nachstehende
Schreiben in den Kommentar geraten....
ein Versehen ! :
"Quo vadis Volkslauf/Langstreckenlauf?
„Seit über zweiundvierzig Jahren gibt es in Deutschland Angebote für Laufsportler auf
verschiedenen Langstrecken zu starten. Von 5 Kilometern bis hin zum Marathon und sogar
darüber hinaus. Nun sollte man meinen, dass sich in den Jahren die Kenntnisse, wie man
für solche Belastungen trainiert bzw. wie oft man sich Langstreckenlauf wettkampfmäßig
antut, drastisch gestiegen seien. Leider ist dies nicht der Regelfall, ganz im Gegenteil. An
den Vereinen ist der vielerorts vorhandene „Laufboom“ komplett vorbei „gelaufen“. Die
Möglichkeit, den „wilden Läufer“ Kurse anzubieten, in denen Fachtrainer das nötige
Wissen und Können vermitteln, ist den Vereinen nicht gelungen. Die Folgen sind bei
Großveranstaltungen zu betrachten. Schlecht oder ungenügend trainierte „Sportler“
muten ihrem Körper Belastungen zu, denen er nicht gewachsen ist. Nicht nur die immer
schlechteren Zeiten, gerade bei den Langstrecken, wo es dann doch auf die Substanz
geht, sind ein Zeichen von Qualitätsverfall und starken Trainingsdefiziten.
Leider fördern auch die Fachorganisationen diesen Negativtrend. Anträge beim
Deutschen Leichtathletik Verband (DLV), die Zielzeiten zu reduzieren, um die Sportler zu
einem verbesserten Training zu zwingen, sind an den Interessen der Straßenlaufveranstalter
gescheitert. Hier stehen die wirtschaftlichen Aspekte, wie immer mehr Teilnehmer, im
Vordergrund. Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland über 180 Marathonläufe und
tausende andere Langstreckenangebote von freitags bis sonntags, von morgens bis
abends, quer durch unser Land gibt, muss man sich schon Gedanken machen, wohin das
führen könnte und welche Folgen dies hat.
In Hamburg hat sich in den letzten 15 Jahren die Zahl der Veranstaltungen verdoppelt.
Betrachtet man diese Szene genauer, so treffen immer dieselben Personen aufeinander.
Frei nach dem Motto „Sonntags volle Kanne, der Körper gewöhnt sich schon daran“. Was
das dann mit der Gesundheit als Grundmotiv für Bewegung zu tun hat, erschließt sich
auch auf den zweiten Blick nicht. Ein austrainierter Körper ist etwas Wunderbares und es
verlangt viel Wissen und Arbeit damit dies auch so bleibt und dann ist Sport die tollste
Sache der Welt, weil sie auch die Lebensqualität enorm erhöht. Zu Sehen ist aber davon in
den letzten Jahren immer weniger. Man sollte ein „Daimler sein“ und „keinen Daimler
fahren“, so ein schönes aber auch unbequemes Ziel. Dazu braucht man aber Hilfe von
Fachleuten und Mann/Frau sollte diese dringend aufsuchen, auch wenn es etwas kostet.
Auch dass die Todesrate bei Laufveranstaltungen dramatisch steigt, ist ein Indiz für
ungenügendes Training und Unwissenheit. Leistungssportler unterliegen einer strengen
medizinischen Kontrolle und suchen regelmäßig Leistungsdiagnostiker und Kardiologen
auf. Der „normale Volksläufer“, der mit dem Langstreckenlauf Leistungssport betreibt,
macht es meistens nach Gefühl ohne Wissen von Trainingsmethodik und ohne
Sportmedizin. Es sollte hier dringend ein Umdenken der Verbände, Vereine und der
Sportler einsetzen. Aber auch der Veranstalter, die sicherlich auch in der Mitverantwortung
stehen.“
Wolfgang Timm (HSV), Zahntechniker, Jahrgang 1947
Vorsitzender Breitensportausschuss und Volkslaufwart im Hamburger Leichtathletik-Verband
(Trainer Langstreckenlauf, aktiver Langstreckenläufer (von 5 Km bis 100 Km), zwanzig Jahre
Lauftreff-Leiter in HH-Ottensen, seit über dreißig Jahren verletzungsfrei und immer unter ärztlicher
Aufsicht)
Hamburg im Januar 2007"
Das erklärt die Sache: "... unter ärtzlicher Aufsicht"! Bleibt nur noch die Frage nach der ärtzlichen Fachrichtung.
Sorry, ich hab den Buchstabendreher selbst gesehen: soll natürlich "ärztlicher" heißen!
Bitte dran denken, dass Herr Timm hier alles aufmerksam liest ! (In diesem Sinne schöne Grüsse, lieber Wolfgang, wir kennen uns ja noch aus der Unterdistanzszene). Ich persönlich bin wieder mal genauso begeistert wie Olli von Frank Berkas Beitrag. Auf der JHV am Freitag hatte HaJo angekündigt, dass er in dieser Sache mit Unterstützung von Frank weiterhin tätig werden wird. Da kann man dann doch wieder etwas beruhigter sein.....