Sportanlagen und Sportpfade sind geschlossen

Liebe Mitglieder,

wir haben Euch auf unserer Webseite am 15. März dringend darum gebeten, die Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg (Hamburg untersagt alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen incl. dem Sportbetrieb) einzuhalten bzw. umzusetzen.

Dazu gehört dann auch, dass bis auf weiteres kein Clubmitglied in Hamburg einen Lauf veranstalten kann.

Auch Stuttgart und Baden-Württemberg sowie andere Bundesländer hatten derartige Maßnahmen verfügt. Am Montag, 16.03. hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern weitere Leitlinien für das allgemeine Verhalten beschlossen. Die wirksamste Maßnahme, so die Bundeskanzlerin, um die Ausbreitung der Covid-19 Infektion zu verringern, ist die Erhöhung der Distanz, des Abstandes, also das Verringern sozialer Kontakte. Schnell gab es ähnlich lautende Verordnungen überall in Deutschland.

Größere Laufveranstaltungen gibt es seit dem Wochenende 14./15. März nicht mehr, sind deshalb auch nicht das Problem, aber es gibt auch Veranstaltungen von unseren Mitgliedern und es gibt auch kleinere Veranstaltungen von Nichtmitgliedern.

Auf unserer Webseite wurden nach wie vor Veranstaltungstermine gelistet.

Wir haben uns deshalb im Vorstand am Abend des 16.03. zu einer Telefonkonferenz verabredet und dort diskutiert, wie wir im 100 Marathon Club mit diesen Anordnungen umgehen können/sollen oder sogar müssen.

Unsere Satzung lässt es nicht zu, dass wir Veranstaltungen von Mitgliedern untersagen können. Aber wenn Veranstaltungen verboten sind, sollten diese eben möglichst nicht stattfinden. Um diesem Umstand angesichts dieser gesundheitlichen Krise gerecht zu werden, hat aber der Statistiker die Möglichkeit, ja die Pflicht, solche nicht erlaubten Läufe nicht in den Statistiken zu werten. Und wenn ein Teilnehmer das nicht akzeptiert, kann der Vorstand final entscheiden. Aus diesem Grund wurde in dieser Vorstandssitzung beschlossen, die Zählbarkeit von Läufen in Deutschland befristet auszusetzen.  

Dies wurde im Clubheft, auf der Vereinswebseite und auf facebook kommuniziert.

Nachdem die Infektionen mit Covid-19 weltweit weiter angestiegen sind, haben die Bundes-Kanzlerin und die Regierungs-Chefs der Bundesländer neue Regeln zum Corona-Virus beschlossen. Alle Menschen in Deutschland müssen sich an diese Regeln halten.

Die Regeln haben ein Ziel: Die Menschen sollen sich nicht gegenseitig mit dem Corona-Virus anstecken. Für manche Menschen ist das Corona-Virus sehr gefährlich. Zum Beispiel für alte Menschen. Oder für Menschen, die schon eine andere Krankheit haben. Die Ansteckungsgefahr ist sehr groß, wenn Menschen zusammen sind. Deshalb ist es jetzt wichtig, keine anderen Personen zu treffen:

Das müssen Sie beachten, wenn Sie nach draußen gehen
Bewegung an der frischen Luft ist gesund. Das Virus überträgt sich aber auch im Freien von Mensch zu Mensch.
Sie müssen auch draußen sehr vorsichtig sein.
Draußen gelten folgende Regeln:

  • Sie dürfen alleine nach draußen gehen.
  • Sie dürfen mit den Menschen nach draußen gehen, mit denen Sie in einer Wohnung wohnen.
  • Sie dürfen sich mit 1 anderen Person treffen. Dann müssen Sie unbedingt den Abstand von 2 Metern einhalten.

Angesichts dieser Regeln waren wir gezwungen, die Aussetzung der Zählbarkeit zu verlängern, zunächst bis zum 19.04., immer im Einklang mit den Allgemeinverfügungen bzw. Verordnungen. 

Leider sind die Formulierungen in den Ländern nicht einheitlich und können dazu führen, unterschiedlich interpretiert zu werden. Das ist aber für uns im 100 Marathon Club nicht relevant, jeder weiß, was diese Maßnahmen bezwecken und daher gilt für alle Mitglieder der Beschluss, dass die Zählbarkeit derzeit ausgesetzt ist.

Übrigens hat sich der Vorstand bezüglich dieses Beschlusses rechtlich beraten lassen.

Hier die Expertise der Rechtsberatung:

„Nach § 4 (3) der Satzung gehört die statistische Erfassung aller Läufer mit mehr als 100 Marathonläufen sowie die Festschreibung einheitlicher Zählregeln zu den Aufgaben des Vereins. Die Führung der Laufstatistik obliegt einem Vorstandsmitglied (siehe auch § 1 Ziffer 2 der Zählordnung). Die Führung der Statistik hat sich wiederum an der von der Mitgliederversammlung am 23.02.2010 beschlossenen Zählordnung zu orientieren.

Die Zählordnung ist ebenso wie die Beitragsordnung nicht Satzungsbestandteil. Dies ergibt sich bereits daraus, dass ihre Fassung nicht als Satzungsänderung zum Vereinsregister angemeldet wurde.

Wie die Statistik im Einzelnen zu führen ist ergibt sich aus der Zählordnung nur unbestimmt. Klar ist aber, dass die Verantwortung ausschließlich beim Vorstand liegen soll. Aus diesem Grund halten wir unter den gegebenen Umständen auch die Aussetzung für sachgerecht.“

Und wir sind mit unserem Beschluss nicht allein. Mit derselben Begründung hat auch der 100 Marathon Club UK mit Wirkung vom 18.03.2020 die Zählbarkeit ausgesetzt und auch der 100 Marathon Club Niederlande geht diesen Weg. Peer hat das in seiner Willkommen-Nachricht auf unserer nun neuen Webseite bereits geschrieben. Im Gegensatz zu unserer auf Deutschland und mit Datum (das sich aber ändern kann) bezogenen Aussetzung setzen diese Clubs die Zählbarkeit generell bis zum Ende der Krise aus.

Der 100 Marathon Club Dänemark hat sich ebenfalls mit dem Thema Coronavirus befasst und dazu am 16.03.2020 eine Nachricht auf die Webseite gestellt. Auch hier kam der Vorstand zu dem Ergebnis, dass es in dieser Krise keine Marathonveranstaltungen geben sollte, hat aber keine Handhabe, Veranstaltungen zu verbieten. Auch wurde in Erwägung gezogen, die Zählbarkeit auszusetzen. Die Satzung dort erlaubt aber diese Maßnahme nicht. Bezüglich der Zählbarkeit heißt es dort: „Der Vorstand trifft keine Entscheidungen“. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wäre nötig, um dem Vorstand diese Ermächtigung zu geben. Daher kann er hier nur eine Empfehlung aussprechen:

„Der Vorstand betont, dass er die Empfehlungen und Richtlinien der Regierung und der Behörden des Landes sowie des DAF uneingeschränkt unterstützt. Dies bedeutet, dass alle gemeinsamen Trainings- und Laufveranstaltungen unabhängig von ihrer Größe abgesagt werden sollten und dass Mitglieder nicht teilnehmen sollten, wenn sie dennoch durchgeführt werden. Es geht darum, die Verbreitung von COVID-19 so weit wie möglich zu verzögern.“

Inzwischen gibt es sogenannte virtuelle Läufe, die z.B. der Hannover- oder Tangermünder Elbdeich-Marathon nach der Absage des Marathons seinen Teilnehmern anbietet. Hier läuft jeder allein auf einer nicht festgelegten Strecke. Wir hatten zu diesem Thema auch schon Anfragen aus der Mitgliederschaft, ob so etwas dann ausnahmsweise zählbar sei.

Michael Kiene hat diese Anfragen in den Vorstand eingebracht. Auch darüber haben wir umfassend diskutiert mit dem Ergebnis, dass wir skeptisch sind, ob solche Läufe, vor allem über die Marathondistanz oder darüber hinaus, in der aktuellen Situation den vom Gesetzgeber angeordneten Verhaltensmaßnahmen entsprechen. Deswegen machen wir keine Ausnahme zu unserem Beschluss, die Zählbarkeit befristet auszusetzen.

Wenn Ihr den Laufbericht von Jürgen Kuhlmey auf unserer Webseite lest, bekommt Ihr sehr deutlich ein Bild, wie es sich derzeit auf dieser Welt darstellt. Es ist ein Szenario, das man bisher nur aus Büchern oder Filmen kannte.

Dass in Italien, Spanien oder Frankreich, die noch schlimmer als Deutschland von den Covid-19 Infektionen betroffen sind und sehr hohe Sterberaten haben, wohl niemand ernsthaft eine Laufveranstaltung durchführen wird, versteht sich sicherlich von selbst.

Wir wissen, es ist für uns alle im Moment eine sehr schwere Zeit, weil es außer der Sorge um die eigene Gesundheit und die der Familie auch keinen organisierten Sport gibt.

Wenigstens dürfen wir noch raus und unsere Laufrunde drehen. Aber auch das ist längst nicht mehr überall möglich. In manchen Ländern ist das auf einen 1 km Radius und bis maximal einer Stunde beschränkt, in anderen Ländern geht es gar nicht mehr.

Bitte seid in dieser Zeit solidarisch und befolgt die Anordnungen des Gesetzgebers. Vielleicht besiegen wir so dieses Virus und dann ist auch bald wieder eine Laufveranstaltung möglich. Bis dahin bitten wir Euch um Geduld.

 

Euer Vorstand