Aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal auf einen Punkt in der Zählordnung hinweisen.

 

§ 2 Grundsatz zur Zählbarkeit

(1)

Eine erfolgreich absolvierte und damit zählbare Marathonteilnahme liegt vor, wenn der Teilnehmer im Rahmen einer jedermann zugänglichen Veranstaltung eine vom Veranstalter als veranstaltungskonform gewertete (§ 3) und dokumentierte (§ 4) Marathon- oder Ultramarathonleistung zu Fuß erbringt. 

(4)

Eine öffentliche Ausschreibung liegt vor, wenn die Veranstaltung durch eine schriftliche Einzelausschreibung, einen Laufkalender, eine Internetseite oder vergleichbare Medien öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss grundsätzlich jedermann offenstehen. Teilnehmerlimits, Zeitlimits oder die Forderung eines Attests stehen der Zählbarkeit nicht entgegen. Die Teilnahme an einem Einladungslauf ist nur dann zählbar, wenn die Leistung veranstaltungskonform erbracht und auch sonst in der Laufszene oder vom 100 Marathon Club Deutschland anerkannt wurde.

 

Ich kann durchaus verstehen, dass jetzt in der Coronazeit einige Mitglieder nicht zu viel Aufsehen um ihre Veranstaltungen machen möchten. Damit die Läufe aber später gezählt werden können, solltet ihr mindestens eine minimale Ausschreibung onlinestellen. Die genauen Details wie Startzeiten, Startpunkte usw. könnt ihr ja den Interessenten per Mail mitteilen.

Veranstaltungen, die per Mail oder WhatsApp ausgeschrieben werden, sind nicht zählbar.

 

Gruß,

Mr. Statistics (Michael)